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Mit der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV, BGBl. 2026 I Nr. 61), in Kraft seit 11.03.2026, ist der Befall mit Varroa spp. künftig zu melden. Da in Deutschland nahezu jedes Bienenvolk von Varroa betroffen ist, bedeutet das, dass jeder Imker dieser Meldepflicht unterliegt.

...weiterlesen "Neuregelung des Tierseuchenmelderechts"