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Änderungen in der Honigverordnung

Der Bundesrat hatte im September 2025 einer Änderung der deutschen Honigverordnung, u. a. geregelt in der Verordnung (EU) Nr. 1169/201, zugestimmt.

Danach müssen ab 14. Juni 2026 bei Mischhonigen alle Ursprungsländer namentlich auf dem Etikett angegeben werden. 

Hier zur Bundesrat Drucksache 418/25 

„ ... hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem Land, so sind die Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, in absteigender Reihenfolge zusammen mit dem entsprechenden Gewichtsanteil in Prozent im Hauptsichtfeld anzugeben ...“

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