Die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) tritt am 12. August 2026 EU-weit in Kraft.
Diese Neureglungen betreffen alle nach dem deutschen Einkommensteuerrecht gewerblich Tätigen, d. h. auch kleine Gewerbetreibende und Kleinstunternehmer.
Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern, gelten nach den Maßstäben des deutschen Einkommenssteuerrechts als nicht gewerbsmäßig tätig (Liebhaberei).
Alle gewerblich tätigen Imker sollten prüfen, welchen zusätzlichen, neuen Verpflichtungen sie bezüglich ihrer Beteiligung im Entsorgungsprozess nach der neuen PPWR nachkommen müssen.
Hinweise der DIHK PPWR_Merkblatt_VerpackungsVO
Link zum DIB https://deutscherimkerbund.de/hinweise-zur-neuen-verpackungsvo/
Link zu weiteren Infos https://www.verpackungsgesetz.com/gesetzestexte/ppwr/

