Der Verband appelliert daher an alle in Hamburg organisierten Imker, sich an die bestehenden Gesetze zu halten und keine Bienenstände in Verbotszonen aufzustellen.
In einer Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
vom März 2023 gab die Abteilung Naturschutz folgenden Beschluss bekannt:
Das Aufstellen von Bienenstöcken in Naturschutzgebieten ist untersagt.
Ergänzend wurde der Imkerverband darüber informiert, dass in Naturschutzgebieten bestehende
Bienenstände geräumt werden würden.
Die BUKEA bezieht sich in ihrer Begründung unter anderem auf das Bundesnaturschutzgesetz sowie
die Verordnungen über die Hamburger Naturschutzgebiete.
Der Imkerverband wurde jüngst von der BUKEA darauf hingewiesen, dass es trotz dieser Anordnung
weiterhin Imker geben solle, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Der Verband appelliert daher an alle in Hamburg organisierten Imker, sich an die bestehenden
Gesetze zu halten und keine Bienenstände in Verbotszonen aufzustellen.
Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus ist die Diskussion um eine Bedrohung bzw. Konkurrenz von
Wild- und Honigbienen nicht entschieden. Ein großes Problem ist, dass die Diskussion zu großen
Teilen ideologisch geführt wird. Ohne jeden Zweifel hängt das Verhältnis zwischen Wild- und
Honigbienen von vielen Faktoren ab.
Selbst die BAG Hymenoptera des NABU analysiert in einem Positionspapier vom Mai 2023, die
wichtigsten Treiber für den Insektenrückgang:
- Zunehmende Habitat-Fragmentierung und -verlust
- Verlust von struktur- und blütenreichen Lebensräumen
- Großflächige Intensivierung der Landwirtschaft und Versiegelung
- Weitreichender Einsatz von Pestiziden
„Wildbienen sind eigentlich nicht durch Honigbienen bedroht, sondern durch einen Mangel an Lebensraum“, resümiert das Positionspapier.
Weitere Infos zum Thema:
Hamburger Naturschutzgebiete
Verordnungen über die Naturschutzgebiete
Positionspapier BAG Hymenoptera NABU
Positionspapier des Deutschen Imkerbundes
4.2.2025