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Bienenstand anmelden

Nach der Bienenseuchen-Verordnung ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Bienenhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hamburg ist dies die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen.

Hier geht es zur Anmeldung. Dort finden sich alle notwendigen Hinweise und die erforderlichen Formulare zum herunterladen. Die zuständigen Verbraucherschutzämter für den eigenen Bezirk sind hier zu finden.

Die Anzeige der Bienenhaltung kann auch online über das Service-Portal der Stadt Hamburg erfolgen.

Stand: 17.01.2026