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Anleitung Futterkranzprobe

Tiefkühlbeutel (empfohlen werden Beutel mit 4 Liter) vor den Füllen mit wasserfestem Stift beschriften (kein Kuli, das gibt Löcher)

1. Name des Imkers

2. Adresse des Imkers

3. Standort der geprobten Völker


Keine Zipper-Beutel verwenden!

Die Beutel sind nicht auslaufsicher und es besteht die Gefahr der Übertragung von Keimen. Deshalb nur normale Tiefkühlbeutel verwenden.


  • Die Proben von maximal 12 Völkern können in einem Beutel gesammelt werden. Die Anzahl von 12 Völkern gilt ab 2025.
  • Es kann für jedes Volk je ein neuer Esslöffel verwendet werden, ein Esslöffel für alle reicht aber auch aus.

Möglichst nahe am Brutnest einen vollen Esslöffel Futterkranzhonig ohne Pollen herauskratzen. Pollen würde das Untersuchungsergebnis verfälschen.


Den Löffel mit der Probe in den Beutel tauchen und den Löffel im Beutel abstreifen.

Nicht mehr als 12 Proben in einem Beutel abstreifen.


Den Beutel oben knoten.

Bitte nicht mit Heftern oder Klebestreifen arbeiten. Die Hefter führen zu Löchern und Klebestreifen sind nicht dicht genug um das Auslaufen von Proben zu verhindern. Die Beutel werden im Labor so aufgehängt.


Den geknoteten Beutel zusammen mit dem Probenbegleitschein in einen weiteren Beutel verpacken.

Durch den Kontakt mit anderen Proben besteht sonst die Gefahr der Übertragung von Keimen. Außerdem ist der Probenbegleitschein so sicher der Futterkranzprobe zuzuordnen.

Bitte beachten, nur der Probenbegleitschein ist beizufügen.
Der Antrag auf eine Bescheinigung nach § 5 Bienenseuchenverordnung geht an den zuständigen Bezirks-Veterinär.


Probenbegleitschein. Nur mit Angabe der Hamburger Registriernummer ist die Untersuchung kostenfrei.
Wer die Untersuchungsergebnisse kostenpflichtig zugeschickt bekommen möchte, kann das entsprechende Kästchen ankreuzen.

Hier Download Probenbegleitschein

Bitte beachten, ab sofort muss zusätzlich ein einmaliger Antrag auf Gewährung einer Beihilfe gestellt werden.


Die Bescheinigung nach § 5 Bienenseuchenverordnung wird im Imker-Sprachgebrauch oft vereinfachend als “Seuchenfreiheitsbescheinigung” bezeichnet.
Sind die Proben ohne Befund und liegt der Standort der Bienenvölker nicht in einem Sperrgebiet, wird der zuständige Bezirks-Veterinär die Bescheinigung in der Regel ausstellen. Diese Bescheinigung wird beim Verkauf, Wanderung, Belegstellenverschickung oder auch bei der Verstellung der Bienenvölker benötigt.

Den zuständigen Bezirks-Veterinär findet man in Hamburg über die Behördensuche. Dort die Wohnanschrift des Bezirks angeben, in dem die Bienenvölker stehen, um die Anschrift des Bezirks-Veterinärs zu erhalten.

Bitte beachten: Dieser Antrag wird nicht mit der Probe zusammen eingeschickt. Der Antrag ist dem zuständigen Bezirks-Veterinär zu schicken, dies ist auch per Email möglich.

Hier Download Antrag auf Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung


8.3.2025 Edda Gebel