Ab sofort können Proben von bis zu 12 Völkern in einem Beutel gesammelt werden.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg informierte am 7.3.2025 über die Änderung: "hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass der Antrag zur Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut des Instituts für Hygiene und Umwelt aktualisiert wurde. Fortan dürfen bei „Untersuchungen im Rahmen der Seuchenfreiheitsbescheinigung . . . im Labor Pools aus bis zu 12 Futterkranzproben hergestellt werden.“ (3.1, Amtliche Methode und Falldefinition des Friedrich-Loeffler-Instituts, Stand 18.12.2024). Das aktualisierte Dokument finden Sie unter folgendem Link
Siehe auch Informationen zur Futterkranzprobe.
8.3.2025