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Futterkranzproben ab 2025

Ab sofort können Proben von bis zu 12 Völkern in einem Beutel gesammelt werden.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg informierte am 7.3.2025 über die Änderung: "hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass der Antrag zur Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut des Instituts für Hygiene und Umwelt aktualisiert wurde. Fortan dürfen bei „Untersuchungen im Rahmen der Seuchenfreiheitsbescheinigung . . . im Labor Pools aus bis zu 12 Futterkranzproben hergestellt werden.“ (3.1, Amtliche Methode und Falldefinition des Friedrich-Loeffler-Instituts, Stand 18.12.2024). Das aktualisierte Dokument finden Sie unter folgendem Link

Siehe auch Informationen zur Futterkranzprobe.

8.3.2025